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Papenburg -Venedig des Nordens

 

Papenburg ist eine malerische Stadt im Nordwesten Deutschlands, gelegen im Bundesland Niedersachsen. Sie ist besonders bekannt für ihre beeindruckende maritime Geschichte und ihre einzigartige  und weitläufige Kanallandschaft (Länge etwa 45 km).

Sie ist die südlichste Seehafenstadt in Deutschland und die älteste Fehnkolonie in Ostfriesland.  Früher wurden hier kleine Schiffe wie Tjalk, Schoner und Brigg für den Warenverkehr mit anderen Orten gebaut, heute sind es die Kreuzfahrtriesen, die in der Meyer Werft entstehen. Hier werden jährlich einige der größten und modernsten Kreuzfahrtschiffe der Welt gefertigt. Die Werft zieht nicht nur Fachleute an, sondern auch Touristen, die die beeindruckende Technologie und den Prozess des Schiffbaus hautnah erleben möchten.

Die Jugendherberge Johannesburg in Papenburg wird der Mittelpunkt unseres Treffens sein. Das einladende Haus liegt zentral im Ortskern der Stadt.  Das Haus verfügt über 132 Betten in modern ausgestatteten Zimmern (Mehrbett-, Doppel- und Einzelzimmer mit Dusche und WC. Ein Aufzug steht zur Verfügung. Das Haus ist laut eigener Angabe behindertengerecht/ barrierefrei ausgestattet.

Anschrift: Kirchstr. 38, 26871 Papenburg

Unser Tagesraum befindet sich im Erdgeschoss und hat einen Ausgang zum Außengelände.

Das Haus stellt die Bettwäsche. Handtücher können zu einem Preis von € 3,00 ausgeliehen werden.

Wir haben das Haus besichtigt, bevor wir dort gebucht haben und es entsprach unseren Vorstellungen.  Das Personal war freundlich und entgegenkommend.

Es stehen Parkplätze am Haus zur Verfügung. Wohnmobile können seitlich vom Haus geparkt und mit Strom versorgt werden.

Der Bahnhof befindet sich in 1,5 km Entfernung.

Die Kosten für Unterkunft, Vollpension, Kaffee und Kuchen am Anreisetag, Bettwäsche und Besichtigung der Meyer Werft incl. Bus betragen für die Zeit vom 23.-27.10.2024.

 

Anreise

Mit der Bahn

Im nördlichen Bereich der Stadt liegt der Bahnhof Papenburg/Ems. Hier hält jeder Zugtyp.

Mit dem Auto

Von Südwesten kommend:

Abfahrt Rhede /Ems

Von Norden kommend:

Abfahrt Papenburg

 

Mögliches gemeinsames Programm

Gruppenaktivitäten

¨ Werkstatt – Kreation einer Gruppenarbeit

¨ Feier des Weltfreundschaftstages (ggf. mit Gilden aus NL, NRW und Niedersachsen)

¨ Austausch und Singen mit den Papenburger Pfadfindern 17 & 4

Erkundung von Papenburg und der Umgebung

¨ Besichtigung der Meyer Werft einschließlich Bustransfer (bereits gebucht)

¨ Freilichtmuseum „Von-Velen-Anlage“

¨ Schifffahrts-Museum

¨ Schloss Clemenswert Sögel

¨ Festung Bourtange in den Niederlanden

 

Wie immer freut sich der Vorstand, wenn einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Programm mitgestalten. Machst du mit?

 

Ausfallzahlungen

Die Konditionen der Jugendherberge bezüglich Ausfallzahlungen müssen wir euch leider weitergeben.

Bereits bei Abschluss des Vertrages muss die ZentralGilde durchschnittlich 50 Prozent der Rechnungssumme zahlen.

Deine gebuchte Teilnahme für das Begegnungstreffen kannst du bis zum 14. August 2024 kostenlos stornieren. Nach diesem Zeitpunkt sind als Entschädigung an die Jugendherberge je nach Frist 50—100 Prozent des Teilnehmerbetrages zu zahlen.

 

Anmeldung

Anmeldungen (bitte auf dem Anmeldeformular benutzen) bitte bis zum 31. Mai 2025 per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder per Post (Hoxfelder Weg 12,46325 Borken) senden.

Bankverbindung: Zentalgilde Sparkasse Schaumburg

IBAN DE 41  2555 1480 0321 0148 47

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gildenfahrt der ZentralGilde in die schottischen Highlands

 

Schottland, wir kommen!

 


Nach der Schottlandfahrt 2017 hatten wir uns mit dem Vorsatz verabschiedet, eine weitere Fahrt nach Lochgoilhead zu unternehmen. In diesem Jahr kam sie endlich zustande.

 
Ankunft Darjit, Brigitte und Angela

Lochgoil Strand

 

Mit vier Neulingen machten sich die „Schottlanderfahrenen“ auf den Weg. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer trafen morgens pünktlich am vereinbarten Treffpunkt in Glasgow ein und wir fuhren gemeinsam mit dem Bus Richtung Norden. Nach 4.30 Stunden waren wir endlich in Lochgoilhead. Für die nächsten acht Tage war das Scout Center unser Zuhause. Da wir uns bereits auskannten, kamen wir durch den Hintereingang auf das Pfadfindergelände. Dann hieß es Zimmer beziehen, auspacken und zum ersten gemeinsamen Abendessen gehen.

Im Speisesaal Knoten Biologin

 

Deutsche Pfadfinder, die z. Zt. in Schottland leben, besuchten uns am Abend und wir erzählten und sangen bis tief in die Nacht.

Singerunde

 

Wir planten Aktivitäten zu Wasser und zu Land. Die notwendige Ausrüstung erhielten wir vom Zentrum. Auch eine Ansprechperson und ein Rettungsboot waren für uns im Einsatz. So füllten wir unsere Zeit mit Segeln, Kanufahren, Motorbootfahren, Wandern und Bogenschießen aus.

 

 

Bording Loch Goil

Jetzt fahren wir übers Loch

Wir feierten am ersten August „Scouting Sunrise“ (Weltpfadfindertag), Margrit legte ihr Pfadfinderversprechen ab.

 

 

Versprechen Margrit Pilzmenue Am Lagerfeuer

 

Wir saßen mit Londoner Pfadfindern am Lagerfeuer und bereiteten auf dem Feuer selbstgesammelte Pilze zu. An einem Tag fuhren wir mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Inveraray. Nach dem Bau von Inveraray Castle entstand ab 1749 diese Stadt an Loch Long. Viele Gebäude stehen unter Denkmalschutz.

 

Bogenschießen Treffer Blick auf Loch Goilhead

 

Alle reden vom Wetter, wir auch: Wir hatten herrliches Sommerwetter und nur am letzten Tag Regen.

Text und Bilder: Angela Dernbach

 

 

 

 

 

 
 
Begegnungstreffen Worms 3.-6. Oktober 2024
 
 
 
 
 

Bei schönstem Wetter fand das Begegnungstreffen der ZentralGilde in Worms statt.  Aufgrund zahlreicher Absagen wegen der Folgen von Unfällen sowie Krankheit waren wir eine kleine Gruppe von 12 Personen.
Thematisch beschäftigten wir uns in den morgendlichen Impulsen mit dem Thema Achtsamkeit. Wir beleuchten das vielseitige Konzept, dass sich hinter diesem Wort verbirgt, sowohl aus der Sicht der religiösen Traditionen als auch der Psychologie. Während die religiösen Perspektiven oft auf die spirituelle Entwicklung und das Streben nach innerem Frieden abzielen, konzentriert sich die psychologische Sichtweise auf die praktischen Vorteile für das Wohlbefinden und die menschliche Gesundheit. Beide Ansätze ergänzen einander und können wertvolle Ansätze für ein erfülltes Leben bieten.
 Für den Freitagvormittag hatten Margrit und Sigrid für uns ein Stadtspiel geplant, das die Gruppen letztendlich den gesamten Tag in Aktion hielt. Gab es in der Stadt doch viel zu entdecken: Erste archäologische Funde werden auf das Jahr 5000 vor Christus datiert. Aber auch Kelten und Römer hinterließen ihre Spuren.
Ihr seht, wir haben viel in Erfahrung bringen können!
 
 
 
 

Eine Aufgabe war für uns unlösbar. Vergeblich suchten wir den Dackel am Westportal des Domes. Insgesamt brachte die Kleingruppenarbeit die Teilnehmenden einander näher. Über die gesammelten Informationen erstellten wir eine Collage.
 
 
 
Passen die Schuhe von Martin Luther   Preisverleihung nach dem Stadtspiel
 
 
 
 

Den Abend gestalteten wir mit dem Spiel „Hossa“. Das Wort „HOSSA“ entstammt dem von Rex Gildo gesungenen Schlager „Fiesta Mexicana“ und wurde in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts zum Schlachtruf des Schlagerkultes.
Bei diesem Kartenspiel geht es ums Singen. Völlig egal ob laut oder schräg, Hauptsache man erkennt die Lieder. Es gilt zu den auf den Karten vorgegebenen Begriffen das passende Lied zu finden und dann durch das Nennen und Vorsingen von Liedertiteln die meisten Punkte zu sammeln. Wir hatten viel Spaß bei diesem Spiel und obwohl wir die Runden nicht bewerteten, kam Ehrgeiz unter den „Hossa Teams“ auf, ein passendes Lied zu finden.
 
 
 
 

Am Samstag besuchten wir die Kleinstadt Oppenheim. Mit dem Namen Oppenheim verbindet man den Oppenheimer Krötenbrunnen, der einst die Wasserversorgung der Stadt war und den Wein.  Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichten wir den Ort. Angela  hatte uns am Vorabend in die Geschichte des Ortes eingeführt.
Oppenheim ist eine malerische Stadt am Rhein in Rheinland-Pfalz, ist bekannt für ihre historische Altstadt und die beeindruckenden Weinanbaugebiete. Die Bodenbeschaffenheit (Löss
und Ton) in und um Oppenheim spielt eine entscheidende Rolle für die Entwicklung der Stadt und insbesondere
für das berühmte Kellerlabyrinth. Das Kellerlabyrinth von Oppenheim ist ein faszinierendes Beispiel für die Nutzung der besonderen Bodenverhältnisse. Im
Mittelalter begannen die Bewohner unter ihren Häusern Keller zu graben, um Wein zu lagern und die kühlen Temperaturen der Erde zu nutzen. Sie boten den Bewohnern der Stadt jedoch auch Schutz bei Belagerungen durch Feinde. Diese Keller wurden im Laufe der Jahrhunderte immer weiter ausgebaut und miteinander verbunden, sodass ein weitläufiges Netzwerk entstand, das sich oft mehrstöckig unter der Altstadt verbirgt. Geplant hatten wir neben der Stadtbesichtigung eine Wanderung durch die Weinberge bis zum Bahnhof Guntersblum oder Osthofen. Spontan entschieden wir uns jedoch für einen Gang durch das Kellerlabyrinth und konnten noch eine Privatführung organisieren.
Besonders beeindruckt waren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von diesem Kellerlabyrinth und den Fenstern der Kirche St. Katharinen, die zum Teil noch aus dem 12. Jahrhundert stammen.
 
 
 

 Am Abend sprachen wir über die Schwerpunkte der Arbeit der ZentralGilde für das kommende Jahr. Danach nutzten wir nochmal die Anwesenheit der beiden Gitarrenspieler, denen wir an dieser Stelle nochmal herzlich danken möchten, für eine Singerunde. Die Begleitung durch die Gitarren belebte unser Singen gewaltig.
Im kommenden Jahr wird das Begegnungstreffen in der Zeit vom 23. – 27. Oktober 2025 in Papenburg/Ems stattfinden. Mitglieder und Freunde der ZentralGilde sind dazu herzlich eingeladen.
 


 


 
 
 

Satzung


ZentralGilde e. V.
Gemeinschaft erwachsener Pfadfinderinnen und Pfadfinder
Stand 1. Oktober 2023
2
§ 1 Name und Sitz des Vereins
1. Der Verein führt den Namen ZentralGilde e.V.
Gemeinschaft erwachsener Pfadfinderinnen und Pfadfinder
Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Tostedt VR 200138
eingetragen
2. Die ZentralGilde e. V. (im Folgenden ZG genannt) hat ihren Sitz am
Wohnort der/des 1. Vorsitzenden (Angela Dernbach, Hoxfelder Weg 12,
46325 Borken).
§ 2 Ziel und Zweck des Vereins
Die ZG ist ein Zusammenschluss erwachsener Pfadfinderinnen und Pfadfin-der. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgaben-ordnung § 59“. Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe und die Förderung inter-nationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
§ 3 Satzungszweck
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:
1. Die Unterstützung und Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den
Pfadfinderinnen- und Pfadfinderbünden und -verbänden.
2. Die Förderung und Durchführung von Treffen der erwachsenen
Pfadfinderinnen und Pfadfinder sowohl auf nationaler als auch auf
internationaler Ebene (Pflege internationaler Begegnungen).
3. Die Förderung und Durchführung von Kultur- und Klimaprojekten.
4. Mitgliedschaft und Mitarbeit im Dachverband „Verband Deutscher
Altpfadfindergilden e. V. (VDAPG )“ sowie im Weltverband „International
Scout and Guide Fellowship (ISGF)“.
5. Förderung des Zentralarchivs der deutschen Pfadfinderbewegung (ZAP).
6. Die ZG ist parteipolitisch, konfessionell und ethnisch neutral.
Sie bekennt sich zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
7. Mittel der ZG dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der ZG. Niemand
darf durch Ausgaben, die den Zwecken der ZG fremd sind oder durch
unverhältnismäßige hohe Vergütung begünstigt werden.
8. Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewie-
sener Auslagen, wenn diese vom Vorstand bewilligt wurden.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft 1. Die ZG ist ein überregionaler Zusammenschluss erwachsener Pfadfinde-
rinnen und Pfadfinder. Eine Erweiterung dieses Personenkreises ist durch
Vorstandsbeschluss möglich. 2. Die Aufnahme muss schriftlich beim Vorstand beantragt werden.
3
3. Über den Aufnahmeantrag entscheidet abschließend der Vorstand.
Die Ablehnung eines Antrages erfolgt ohne Angabe von Gründen. Gegen
eine Ablehnung kann die/der Antragstellende innerhalb von 6 Wochen
Einspruch erheben. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederver-
sammlung. Dem Aufnahmeantrag wird stattgegeben, wenn mindestens
2/3 der Mitglieder zustimmen.
Eine Kennenlernzeit geht in der Regel einer Aufnahme in die ZG voraus.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft endet:
a) mit dem Tod,
b) durch Austritt, c) durch Streichung von der Mitgliederliste oder d) durch Ausschluss aus dem Verein e) bei juristischen Personen durch deren Auflösung
2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied
des Vorstandes. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhalt-
ung einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. 3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste
gestrichen werden, wenn es trotz Mahnung mit mehr als einem Jahresbei-
trag im Rückstand ist.
4. Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt, wenn
a) das Mitglied den Vereinsinteressen nachweislich zuwider handelt oder
das Ansehen des Vereins schädigt, insbesondere durch Verletzung des
Grundsatzes der politischen oder religiösen oder weltanschaulichen
Toleranz.
b) Im Falle der Mitgliedschaft oder Mitarbeit in einer Partei oder Vereini-
gung, die Ausländerfeindlichkeit, Fremdenhass, Rassismus, Nationalis-
mus und Intoleranz gegenüber Andersdenkenden verbreitet.
c) Auch die systematische Verbreitung von Fehlinformationen kann zum
Ausschluss führen.
5. Ausgeschiedene Mitglieder haben keine Ansprüche an die ZG oder ihre
Organe.
§ 6 Mitgliedsbeiträge Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.
Ehren- und Vorstandsmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
4
§ 7 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind a) der Vorstand und b) die Mitgliederversammlung
§ 8 Der Vorstand 1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus
a) der / dem Vorsitzenden, b) der / dem stellvertretenden Vorsitzenden und c) der Schatzmeisterin / dem Schatzmeister
2. Die Vorstandsmitglieder müssen der ZG angehören. 3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei
Mitglieder des Vorstands gemeinschaftlich vertreten. 4. Die Schatzmeisterin / der Schatzmeister ist gegenüber den Geldinstituten
allein zeichnungsberechtigt.
5. Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.
6. Bestimmte Aufgaben kann der Vorstand Dritten übertragen.
§ 9 Amtsdauer des Vorstands (1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. (2) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausge-schiedenen.
§ 10 Beschlussfassung des Vorstands 1. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandssitzun-
gen, die vom Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich
oder auf andere Weise einberufen werden. In jedem Fall ist eine Einberu-
fungsfrist von drei Tagen einzuhalten.
Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht. Der Vorstand ist
beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend
sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen
gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der
Leiterin/ des Leiters der Vorstandssitzung.
2. Die Vorstandssitzung leitet die/der Vorsitzende, bei Abwesenheit die/der
stellvertretende Vorsitzende. Die Beschlüsse des Vorstands sind protokol-
lieren und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben. 3. Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege oder fern-
5
mündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre
Zustimmung zu der zu beschließenden Regelung erklären.
§ 11 Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung kann als Präsenz-, Video- oder Hybridveranstal-tung stattfinden.
1. In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied
eine Stimme, das seinen Jahresbeitrag für das laufende Geschäftsjahr
entrichtet hat. 2. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten
zuständig: a) Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes
b) Entlastung des Vorstandes c) Festsetzung der Höhe und Fälligkeit des Jahresbeitrages d) Wahl der Mitglieder des Vorstandes
e) Wahl der Rechnungsprüfer f) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und die
Auflösung des Vereins g) Ernennung von Ehrenmitgliedern
§ 12 Die Einberufung der Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal in zwei Jahren zusam-
men.
2. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Bekanntgabe der
vorläufigen Tagesordnung schriftlich oder durch Bekanntmachung im
Vereinsblatt einberufen.
3. Die Ladung geht an die zuletzt bekannte Anschrift der Mitglieder. 4. Die Ladungsfrist beträgt drei Wochen. Die Frist beginnt mit dem auf die
Absendung der Einladung folgenden Werktag. 5. Die vorläufige Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
§ 13 Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist nach ordnungsgemäßer Einberufung mit
den anwesenden Mitgliedern beschlussfähig. 2. Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt einem aus der
Versammlung gewählten Versammlungsleitenden. Sie wählt den
Protokollführer. 3. Die Mitgliederversammlung entscheidet grundsätzlich mit einfacher
Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Satzungsänderung und
Auflösung des
Vereins oder Zweckänderung ist Zweidrittelmehrheit der
anwesenden Mitglieder erforderlich.
6
4. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert. Das
Protokoll ist vom Versammlungsleitenden und dem Protokollführenden zu
unterschreiben und wird allen Mitgliedern auf Anforderung zugänglich
gemacht.
Das Protokoll ist mit einer Einspruchsfrist von 8 Wochen, beginnend mit
dem ersten Werktag nach dem Versand, zu versehen, binnen der Bean-
standungen und Berichtigungsforderungen geltend gemacht werden kön-
nen. Danach gilt das Protokoll als genehmigt. Über Beanstandungen ent-
scheidet der Vorstand nach Anhörung des Einsprechenden und
teilt diese allen Mitgliedern mit.
§ 14 Nachträgliche Anträge zur Tagesordnung
1. Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitglie-
derversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere
Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der
Versammlungsleitende hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die
Tagesordnung entsprechend zu ergänzen.
2. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitglieder-
versammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung mit
einfacher Mehrheit.
3. Satzungsänderungen, die Auflösung des Vereins sowie die
Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern können nur
beschlossen werden, wenn die entsprechenden Anträge den
Mitgliedern unter Wahrung der in § 14, Absatz 1 genannten
Frist angekündigt worden sind.
§ 15 Schriftliche Abstimmung 1. Um den weit verstreut lebenden Mitgliedern eine direkte Mitwirkung an
den Vereinsbeschlüssen zu ermöglichen, ist zu Vereinsfragen die beson-
dere Form der schriftlichen Abstimmung - im Folgenden kurz Abstimmung
genannt - zugelassen. 2. In welchen Fällen eine schriftliche Abstimmung zugelassen
wird, entscheidet der Vorstand. 3. Die Mitglieder werden mit einer Frist von drei Wochen schriftlich oder
durch Bekanntmachung im Vereinsblatt zur Abstimmung aufgefordert.
4. Für die Abstimmung gilt § 13, Absatz 3 mit der Maßgabe, dass
an die Stelle der Anwesenden diejenigen Mitglieder treten, die
sich an der Abstimmung beteiligen.
5. Die Stimmzettel sind an einen Wahlleiter einzusenden, der
vom Vorstand bestimmt wird. 6. Der Wahlleitende hat das Abstimmungsergebnis in einem Protokoll festzu
halten und durch die schriftlichen Willensbekundungen (Stimmzettel) zu
belegen. Das Protokoll ist vom Wahleitenden und der / dem Vorsitzenden
zu unterschreiben und den Mitgliedern auf Anforderung in Kopie zuzu
senden.
7
§ 16 Außerordentliche Mitgliederversammlungen 1. Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitglieder-
versammlung einberufen.
2. Diese muss einberufen werden, wenn die Einberufung von einem Zehntel
aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe ver-
langt wird.
3. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die §§ 11 bis 16
entsprechend.
§ 17 Die Rechnungsprüfer 1. Zur Prüfung der Kassengeschäfte werden von der Mitgliederversammlung
zwei Rechnungsprüfer für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie dürfen
nicht dem Vorstand angehören. Wiederwahl ist zulässig. 2. Die Rechnungsprüfenden prüfen mindestens einmal in zwei Jahren die
Kasse und etwaige sonstige vermögensrechtliche Verpflichtungen des Ver-
eins. 3. Kassenprüfungen sind in den Kassenunterlagen zu dokumentieren. 4. Die Rechnungsprüfenden erstatten der Mitgliederversammlung einen Kas-
senprüfungsbericht.
§ 18 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. (alte Satzung §1 (4)
§ 19 Auflösung des Vereins und Anfallsberechtigung
1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit
der in § 13, Absatz 3 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden.
2. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes bestimmt
sind die /der Vorsitzende und die / der stellvertretende Vorsitzende
gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. 3. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der
Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit
verliert. 4. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt
das Vermögen des Vereins an den
Verband Deutscher Altpfadfindergilden e.V. – VDAPG.
Der Verband darf die Mittel nur für steuerbegünstigte Zwecke verwenden. 5. Beschlüsse über die Verwendung des Vereinsvermögens bei Auflösung
dürfen erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt
werden.
Lingen, den 1. Oktober 2023

 

 

Wir laden ein zum Aktionswochenende!


 
Aufgrund der unterschiedlichen Bedürfnisse unserer Mitglieder bieten wir zwei Varianten an:

1)   Mittwoch, 17. bis Sonntag 21. November 2021


2)   Freitag, 19. bis Sonntag 21. November 2021 


Unterbringung ist in einem ortsansässigen Hotel  in Einzel– oder Doppelzimmern.
 
Kosten für Unterkunft, Halbpension und Programm:


1)   5 Tage / 4 Nächte  

 
    p. P. ca. € 300,00 im Einzelzimmer        ca. € 260,00 im Doppelzimmer
 
2)   3 Tage / 2 Nächte  

 
    p. P. ca. € 160,00 im Einzelzimmer        ca. € 130,00 im Doppelzimmer


 
Wir nehmen ab sofort deine Anmeldung entgegen. Da aufgrund von Corona keine

verbindlich Planung möglich ist, verzichten wir auf eine Anzahlung. Sobald wir sicher sind,

dass die Veranstaltung durchgeführt werden kann, werden wir eine Rechnung mit der Bitte

um Bezahlung zusenden. Erst danach wird die Anmeldung verbindlich.


Die geplante Baumpflanzaktion wird am Freitag oder Samstag stattfinden.
 
 
 
 

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